Kontrolle des Schutzumfanges

Die Umnutzung von Räumen bzw. geringe bauliche Änderungen können Fehlalarme verursachen und erfordern eine Anpassung des Schutzumfangs der Anlage. Dies wird oft vom Betreiber oder Bauherr nicht erkannt, dafür vom Servicetechniker, der die Wartung vornimmt. Beispiele:

  • Brandmeldung: Ein Archiv wird neu als Pausenraum genutzt. Ein Wasserkocher wird direkt unter einen Rauchmelder gestellt. Der Wasserdampf wird als «Feuerrauch» detektiert und löst einen Fehlalarm aus.
  • Brandmeldung: Während Umbauten oder Renovationen wird die Anlage oft abgestellt oder überbrückt. Die Rauchmelder werden z.B. mit Klebband vom Maler geschützt, der es anschliessend wieder zu entfernen vergisst. Der Melder ist technisch funktionsfähig, kann aber so keinen Brand erkennen.
  • Einbruchmeldung: Eine Überprüfung des Schutzkonzepts sichert die Optimierung der Überwachung. Der Servicetechniker bemerkt z.B. neue Notausgänge, Behinderung der Bewegungsmelder bzw. Überfalltaster durch Ummöblierung oder neue Raumabtrennungen etc.