Privatsphäre schützen, trotzdem alles im Blick behalten

Videoüberwachung unterliegt vielen Vorgaben des Datenschutzes für das Beobachten und Aufzeichnen von Videosequenzen. Je nach Gesetzeslage bewegen sich Inhaber und Nutzer von Videoüberwachungsanlagen – teilweise ohne es zu wissen – in juristischen Grauzonen. Denn nicht jede Person oder jeder Bereich darf von Kameras überwacht werden.
Die Lösung hierfür liefert das Modul IPS Privacy Protection, welches frei definierbare Bereiche unkenntlich macht. Zudem werden Gesichter und bewegte Objekte (zum Beispiel Fahrzeuge) aus Videobildern heraus gefiltert und ebenfalls unkenntlich gemacht. Diese drei Anwendungsszenarien können einzeln oder in gewünschter Zusammenstellung genutzt werden. Zeitgesteuert, zum Beispiel nachts, lässt sich die Maskierung ausschalten. Die Leistungsfähigkeit weiterer Analysemodule wird durch IPS Privacy Protection nicht beeinflusst. Bewegungen werden zuverlässig erkannt, Personen oder Objekte nachverfolgt (Tracking), Bilder gespeichert.
Die Software arbeitet mit allen Kameras und Videoservern zusammen, die von IPS VideoManager unterstützt werden. Es kann also auch für analoge Bestandsanlagen verwendet werden. Zudem unterstützt es die am Markt üblichen Kompressionsverfahren (MJPEG, MPEG4, H.264). Mit Hilfe des Vier-Augen-Prinzips lassen sich verschleierte Aufnahmebereiche mit zwei Passwörtern entschlüsseln. Dies gilt sowohl für Live-Bilder als auch für Mitschnitte.
